Liebe Patienten,
die aufgeführten Leistungen vergüten die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten für die Beratung und die Impfung bei Reiseimpfungen. Hierüber geben wir Ihnen gerne Auskunft. Auf Ihren Wunsch hin erhalten Sie die genannten Leistungen nach vorheriger Beratung. Die Abrechnung erfolgt wie üblich über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wir beraten Sie hinsichtlich der empfohlenen Impfungen in dem entsprechenden Reiseland.
Die reisemedizinische Vorsorge ist in manchen Urlaubsländern auch davon abhängig, ob Sie ein gehobenes Hotel oder eine einfache Unterkunft gebucht haben. Bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Termin, teilen Sie uns Ihr Urlaubsland im Vorfeld mit und bringen Sie Ihren Impfausweis zum Termin mit.
Bei folgenden Indikationen hat sich auch nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Akupunktur bewährt:
Tauchsport-Tauglichkeitsuntersuchung
Diese medizinische Vorsorgeuntersuchung erfolgt nach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. (GTÜM) und beinhaltet folgenden Leistungsinhalt:
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin unter www.gtuem.org.
Die sogenannte transthorakale Echokardiografie (TTE) ermöglicht den Blick ins Herz per Ultraschall. Anhand dieser Untersuchungsmethode können wir z.B. die Wanddicke des Herzens vermessen, eine Aussage über die Herzfunktion treffen sowie die Herzklappen beurteilen.
Beim Kardiocheck führen wir bei Ihnen ein Ruhe-EKG, ein Belastungs-EKG auf dem Fahrradergometer sowie einen Herzultraschall durch. Diese Untersuchung eignet sich auch für Patienten, die z.B. einen Marathon planen und im Vorfeld Angaben bezüglich ihrer Herzfunktion haben möchten.
Eine Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument. Mit Hilfe dieser Verfügung können Sie festlegen, was medizinisch unternommen werden soll, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Textbausteine für die Formulierung einer Patientenverfügung finden Sie z.B. auf der Seite vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz unter www.bmjv.de.
Bitte reichen Sie uns Ihre Patientenverfügung vor dem Termin zur Durchsicht und Prüfung rein.
Z.B. für die Behörde, bei Reiserücktritt.
Z.B. Impfattest zur Vorlage beim Arbeitgeber zum Nachweis einer Masernimmunität, Osteopathiebescheinigung.