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Coronaimpfung

Wer bekommt ein Impfattest für die Coronaschutzimpfung beim Hausarzt?

Da weiterhin nur eine begrenzte Impfstoffmenge zur Verfügung steht, weist die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit eine strenge Reihenfolge auf, welchen Personen eine Impfung gegen das Coronavirus angeboten werden darf.

Nachzulesen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de. Länderspezifisch kann es vereinzelt zu Abweichungen kommen. Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen müssen folglich ein Attest im Impfzentrum für den Nachweis ihres Impfanspruches vorlegen. Dieses kann von uns bei entsprechender Berechtigung ausgestellt werden. Liegt aufgrund Ihres Alters (z.B. über 70-jährige) oder Ihrer beruflichen Qualifikation (z.B. Pflegekraft) bereits eine Impfberechtigung vor, ist kein Attest erforderlich. Hier reicht die Vorlage Ihres Personalausweises oder einer Arbeitgeber-Bescheinigung.